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Irina Karamarkovic: Practical exercise
07.11.2015 @ 18:00 - 20:00
Die Kunst draußen, die Künstler_innen drinnen – Darstellung der Verschlechterungen im österreichischen Fremdenrecht
Wie und warum sich hier und jetzt das Grundrecht der Kunstfreiheit Art 17a StGG und andere Grund- und Menschenrechte nicht mit dem aufenthaltsrechtlich unsicheren Status der KünstlerInnen aus Drittstaaten in Österreich vertragen.„Keine Bewilligung brauchen Fremde, wenn sie Künstler sind, sofern ihr Unterhalt durch das Einkommen gedeckt wird, das sie aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen und sie in Österreich keine andere Erwerbstätigkeit ausüben“ (§1 Abs 3 Z 5 Aufenthaltsgesetz, in Kraft von 1.7.1993 bis 31.12.1997).
„Keiner Quotenpflicht unterliegt die Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung an Drittstaatsangehörige, die Künstler sind, deren Tätigkeit überwiegend durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung bestimmt ist, sofern ihr Unterhalt durch das Einkommen gedeckt wird, das sie aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen“ (§19 Abs 2 Z 2 Fremdengesetz 1997, in Kraft von 1.1.1998 bis 31.12.2005).
„Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung als Künstler ausgestellt werden, wenn 1. deren Tätigkeit überwiegend durch Aufgaben der künstlerischen Gestaltung bestimmt ist, sofern ihr Unterhalt durch das Einkommen gedeckt wird, das sie aus ihrer künstlerischen Tätigkeit beziehen; eine Haftungserklärung ist zulässig; 2. sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen und 3. im Fall der Unselbständigkeit eine Sicherungsbescheinigung oder eine Beschäftigungsbewilligung als Künstler nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vorliegt“ (§61 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, kurz NAG, in Kraft seit 1.1.2006).
Irina Karamarkovic ist Sängerin, Komponistin, Arrangeurin, Ensembleleiterin und Autorin. Studium Jazz Gesang an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz. Live zeigt sie sich in unterschiedlichen Auftrittsformaten – von a capella bis zur Big Band oder Electronics. Sie promovierte an der KUG über die Präsenz der Musik aus Südosteuropa in der Jazzszene Österreichs (soziokulturelle, wirtschaftliche, politische und musikalische Aspekte).
Bildrechte: (C) Andrea Schlemmer
Practical exercise:
Art outside, artists inside – Presenting the deterioration of Austrian Alien law
Why and how the basic right to freedom of the arts (Art. 17a of the constitution) does not comply with the uncertain status of residency for artists from third countries.
§61 Settlement and Residence Law, effective since 1.1.2006 reads that a residence permit for artists can be issued to people from third countries if they are able to pay for their cost of living with an income gained from activities that are mainly of artistic nature and if they are not self-employed that they have a written confirmation to prove gainful employment according to the alien employment laws.
Irina Karamarkovic is a singer, composer, ensemble director and author. She studied jazz vocals at the University of Music and Performing Arts in Graz and is a multi-dimensional live performer: from a cappella to big bands to electronics.
She graduated with a thesis on the presence of music from southern Europe in Austrian jazz and its sociocultural, economic, political and musical aspects.