Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.
Sie sind Künstlerin bzw. Künstler? Auf selbständiger Basis? Bei der SVA pflichtversichert? Und wollen einen Zuschuss, um niedrigere Versicherungsbeiträge zu zahlen?
Oder haben Sie gerade Ihre künstlerische Tätigkeit vorübergehend eingestellt? Weil Sie Arbeitslosengeld beziehen möchten? Und möchten daher eine Ruhendmeldung einreichen?
Geige gestohlen? Alternativmedizin zu teuer? Längerer Einkommensausfall durch Krankheit? Eine Delogierung droht? Existenzbedrohende Situation durch außergewöhnliche Umstände?
Der KSVF kann Sie – als Künstlerin bzw. Künstler mit Hauptwohnsitz in Österreich – in bestimmten Notfällen mit bis zu € 5.000,00 unterstützen. Als Einmalzahlung oder in Ausnahmefällen als wiederkehrende Geldleistung.